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   LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16   

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https://dejure.org/2016,27280
LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16 (https://dejure.org/2016,27280)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16 (https://dejure.org/2016,27280)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. August 2016 - 7 TaBVGa 3/16 (https://dejure.org/2016,27280)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Abbruch der Wahl des örtlichen Betriebsrats wegen der zeitlich nach der Wahl des Wahlvorstandes erfolgten Abstimmung zur Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats

  • Wolters Kluwer

    Abbruch der Betriebsratswahl wegen einer unternehmensweiten Abstimmung zur Wahl eines einheitlichen Betriebsrats; unbegründete Eilanträge der Arbeitgeberin und wahlberechtigter Arbeitnehmer bei unzureichenden Darlegungen zur voraussichtlichen Nichtigkeit der Wahl eines ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 3 Abs. 3; BetrVG § 18 Abs. 1
    Betriebsratswahl; Wahlvorstand; unternehmenseinheitlicher Betriebsrat; Abbruch der Wahl

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 19 ; ArbGG § 85 Abs. 2 S. 1
    Abbruch der Betriebsratswahl wegen einer unternehmensweiten Abstimmung zur Wahl eines einheitlichen Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16
    Die erkennende Kammer verzichtet an dieser Stelle auf eine Auseinandersetzung mit den seinerzeit vertretenen Auffassungen und folgt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.07.2011 (7 ABR 61/10, NZA 2012, S. 345 ff., bei juris Rn. 36 und 51), wonach eine Betriebsratswahl nur abgebrochen werden kann, wenn sie sich voraussichtlich als nichtig erweist.

    Denn mit dem Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 27.07.2011 aaO. ist davon auszugehen, dass die gesetzgeberische Grundentscheidung bei Anfechtung einer Wahl zugleich bedeutet, dass der durch die Wahlen hervorgegangene Betriebsrat jedenfalls bis zur rechtskräftigen Feststellung über die Anfechtbarkeit der Wahl im Amt bleibt.

    Eine solche kann nur angenommen werden, wenn im Wahlverfahren Mängel auftreten, die jeglichen Anschein einer demokratischen Wahl vermissen lassen würden (BAG, Urteil vom 27.07.2011 aaO, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013 aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16
    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt (LAG Hamm, Beschlüsse vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris und 7 TaBVGa 7/14; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06, LAG Hamburg, Beschluss v. 19.04.2010, 7 TaBVGa 2/10).

    Eine solche kann nur angenommen werden, wenn im Wahlverfahren Mängel auftreten, die jeglichen Anschein einer demokratischen Wahl vermissen lassen würden (BAG, Urteil vom 27.07.2011 aaO, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013 aaO.).

  • LAG München, 31.08.2007 - 3 TaBV 84/07

    Antrag auf Ersetzung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16
    Die Gegenauffassung (Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 31. August 2007 - 3 TaBV 84/07 -, Rn. 5, juris; Richardi, BetrVG 15.A., § 3 Rdnr. 87; Gemeinschaftskommentar zum BetrVG -GK-/Franzen, 14. A. § 3 Rdnr. 4) berücksichtigt nicht hinreichend den Sinn und Zweck der Einführung des § 3 Abs. 3 BetrVG durch das BetrVG-Reformgesetz (s.o.) und verkennt darüber hinaus, dass der Gesetzgeber eben nicht formuliert hat "wenn bereits ein Betriebsrat gewählt ist", sondern eine in der Diktion des BetrVG offene Formulierung gewählt hat.
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16
    Die gesetzgeberische Grundentscheidung ist Maßstab für den Inhalt rechtsfortbildender richterlicher Tätigkeit (so ausdrücklich: BVerfG, Beschluss vom 25.01.2011, 1 BvR 918/10, NJW 2011, S. 836 ff m.w.N.).
  • LAG Hamm, 06.09.2013 - 7 TaBVGa 7/13

    Streit über die Wirksamkeit der Bestellung des Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16
    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt (LAG Hamm, Beschlüsse vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris und 7 TaBVGa 7/14; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06, LAG Hamburg, Beschluss v. 19.04.2010, 7 TaBVGa 2/10).
  • LAG Nürnberg, 30.03.2006 - 6 TaBV 19/06

    Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung - Feststellungsverfügung - Wahlabbruch

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16
    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt (LAG Hamm, Beschlüsse vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris und 7 TaBVGa 7/14; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06, LAG Hamburg, Beschluss v. 19.04.2010, 7 TaBVGa 2/10).
  • LAG Nürnberg, 15.05.2006 - 2 TaBV 29/06

    Betriebsratswahl - Bestellung des Wahlvorstands - nachträgliche Erhöhung der

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16
    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt (LAG Hamm, Beschlüsse vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris und 7 TaBVGa 7/14; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06, LAG Hamburg, Beschluss v. 19.04.2010, 7 TaBVGa 2/10).
  • LAG Hamm, 04.03.2014 - 7 TaBVGa 7/14

    Abbruch von Betriebsratswahlen

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16
    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt (LAG Hamm, Beschlüsse vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris und 7 TaBVGa 7/14; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06, LAG Hamburg, Beschluss v. 19.04.2010, 7 TaBVGa 2/10).
  • LAG Hamm, 16.03.2015 - 13 TaBVGa 3/15

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Wahl; Nichtigkeit; mehrere Wahlvorstände;

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16
    (6) Schließlich ist davon auszugehen, dass bei der Einleitung von Betriebsratswahlen durch einen Wahlvorstand dessen Arbeit grundsätzlich nicht durch eine zeitlich spätere Wahl eines (weiteren) Wahlvorstandes 'konterkariert' werden darf (so ausdrücklich LAG Hamm, Beschluss v. 16.03.2015, 13 TaBVGa 3/15 juris).
  • LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12

    Betriebsratswahl bei Aldi in Greven kann mit der Liste "Die Wende" stattfinden -

    Auszug aus LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16
    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt (LAG Hamm, Beschlüsse vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris und 7 TaBVGa 7/14; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06, LAG Hamburg, Beschluss v. 19.04.2010, 7 TaBVGa 2/10).
  • LAG Hamburg, 19.04.2010 - 7 TaBVGa 2/10
  • LAG Köln, 19.03.2010 - 10 TaBVGa 14/09
  • ArbG Aachen, 10.12.2009 - 7 BVGa 20/09
  • ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18

    Beurteilung der Nichtigkeit einer Wahlvorstandsbestellung zur Durchführung einer

    Er kann von später bestellten Wahlvorständen verlangen, dass diese die Durchführung "ihrer" Betriebsratswahlen unterlassen, wenn und soweit es zu Überschneidungen bezüglich der von den Betriebsräten repräsentierten Mitarbeitern käme (LAG Hamm, 04.04.2014, Az.: 13 TaBVGa 8/14, Juris; LAG Hamm, 16.05.2014, Az.: 7 TaBVGa 17/14, Juris; LAG Hamm 16.03.2015, Az.: 13 TaBVGa 3/15; LAG Hamm, 31.08.2016, Az.: 7 TaBVGa 3/16, Juris).
  • ArbG Düsseldorf, 29.03.2018 - 7 BVGa 5/18
    Er kann von später bestellten Wahlvorständen verlangen, dass diese die Durchführung "ihrer" Betriebsratswahlen unterlassen, wenn und soweit es zu Überschneidungen bezüglich der von den Betriebsräten repräsentierten Mitarbeitern käme (LAG Hamm, 04.04.2014, Az.: 13 TaBVGa 8/14, Juris; LAG Hamm, 16.05.2014, Az.: 7 TaBVGa 17/14, Juris; LAG Hamm 16.03.2015, Az.: 13 TaBVGa 3/15; LAG Hamm, 31.08.2016, Az.: 7 TaBVGa 3/16, Juris).
  • KAG Augsburg, 23.03.2018 - 1 KO 1/18

    Wahl der Mitarbeitervertreter der Regional-KODA-Kommission - Prüfungskompetenz

    So wird ein solcher Eingriff regelmäßig nur dann als zulässig angesehen, wenn schwere Fehler im Wahlverfahren und seiner Durchführung vorliegen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht nur zur Anfechtbarkeit sondern zur Nichtigkeit der Wahl führen können (vgl. BAG v. 27.7.2011, 7 ABR 61/10; LAG Hamm v. 31.8.2016, 7 TaBVGa 3/16).
  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 23.03.2018 - 1 KO 1/18

    Wahl der Mitarbeitervertreter der Regional-KODA-Kommission - Prüfungskompetenz

    So wird ein solcher Eingriff regelmäßig nur dann als zulässig angesehen, wenn schwere Fehler im Wahlverfahren und seiner Durchführung vorliegen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht nur zur Anfechtbarkeit sondern zur Nichtigkeit der Wahl führen können (vgl. BAG v. 27.7.2011, 7 ABR 61/10; LAG Hamm v. 31.8.2016, 7 TaBVGa 3/16).
  • Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 23.03.2018 - 1 KO 1/18
    So wird ein solcher Eingriff regelmäßig nur dann als zulässig angesehen, wenn schwere Fehler im Wahlverfahren und seiner Durchführung vorliegen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht nur zur Anfechtbarkeit sondern zur Nichtigkeit der Wahl führen können (vgl. BAG v. 27.7.2011, 7 ABR 61/10; LAG Hamm v. 31.8.2016, 7 TaBVGa 3/16).
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